Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Obere Goldgrube 5, Fl.Nr. 255/61 Eichelsee
Sachvortrag:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen in der Oberen Goldgrube I. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und wird deshalb im Freistellungsverfahren beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen ist deshalb zu erteilen.
Nach der BayBo darf mit dem Bauvorhaben einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen (4.11.20) bei der Gemeinde begonnen werden, wird das Einvernehmen rein formell nachgeholt. Der Bauausschuss hat die Unterlagen im Vorfeld erhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass gemeindliche Belange nicht negativ berührt sind. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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