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öffentlich


Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 255/58, Obere Goldgrube 2, Eichelsee



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Da dieses barrierefrei werden soll, wird eine Befreiung von der Einbeziehungssatzung (vorgesehene Grundflächenzahl GRZ 0,3) auf eine Grundflächenzahl von 0,47 beantragt. Zum Ausgleich des größeren Anteils an versiegelter Fläche wird das Flachdach der Garage begrünt. Des Weiteren wird eine Zisterne für Oberflächenwasser eingebaut.

Nach § 19 IV BauNVO darf die zulässige Grundfläche um bis zu 50 % überschritten werden (hier GRZ 0,45). Insofern liegt hier nur eine geringfügige Überschreitung von 0,02 vor, weshalb die Verwaltung anrät diese Befreiung zu erteilen. Zudem sind die getroffenen Ausgleichsmaßnahmen (Begrünung des Garagendaches und Einbau einer Zisterne) zu begrüßen.
 
Der Bauherr möchte sich an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Die Grundflächenzahl ist mit 0,3 hier allerdings sehr knapp bemessen. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung wurde die Befreiung erteilt.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat stellt fest, dass gemeindliche Belange nicht negativ berührt sind. Die Befreiung von der Grundflächenzahl wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gilt als erteilt.
 
Die Bauherren sollen darauf hingewiesen werden, dass so wenig wie möglich zusätzliche Flächen versiegelt werden sollen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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