Der Tekturantrag wurde zum bereits am 02.10.17 in der Sitzung entschiedenen Bauantrag einer Ferienwohnung eingereicht. Nachdem von den eingereichten Bauplänen abgewichen wurde, ist nunmehr eine Tektur erforderlich, welche bei Einverständnis nachträglich genehmigt werden müsste.
Die Änderungen sind rot eingezeichnet und haben auf das äußere Erscheinungsbild keinen Einfluss. Lediglich die Herstellungsbeiträge für den neu installierten Wasseranschluss und Kanal im Nebengebäude wäre nachzuerheben.
Die Verwaltung schlägt vor, der Tektur zuzustimmen.
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