Bestellung einer Kassenverwalterin sowie des Stellvertreters
Sachvortrag:
Gemäß Art. 100 Abs. 2 GO hat jede Gemeinde eine/n Kassenverwalter/in und eine/n Stellvertreter/in zu bestellen.
Beschluss:
Für die Zeit ab 01.09.2023 wird Frau Melanie Waliczek zur Kassenverwalterin bestellt. Für die Zeit ab 01.12.2023 wird Herr Sebastian Michel als stellvertretender Kassenverwalter bestellt.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.