Interkommunale Zusammenarbeit in der Gigabitrichtlinie
Sachvortrag:
Im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie entstehen für Gemeinden bei interkommunaler Zusammenarbeit Vorteile (siehe auch Beschlussvorlage zum Einstieg in die Gigabitrichtlinie).
Die Markterkundung wird für jede teilnehmende Gemeinde separat durchgeführt. Das anschließende Auswahlverfahren wird in interkommunaler Zusammenarbeit gemeinsam gestartet. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr Adressen entsteht. Je mehr förderfähige Adressen sich im Ausbaugebiet befinden, desto attraktiver ist das Projekt für einen Netzbetreiber und dementsprechend attraktiver auch die Kalkulation für die jeweilige Einzelgemeinde.
Die Maßnahme wird interkommunal mit Giebelstadt, Bütthard, Geroldshausen und Kirchheim durchgeführt. Federführend ist die Gemeinde Kirchheim, wobei jede Gemeinde ein eigenes Los darstellt.
Beschluss:
Die Gemeinde Gaukönigshofen arbeitet in der Bayerischen Gigabitrichtlinie interkommunal zusammen.
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