Die Gemeinde Gaukönigshofen hat die Aufnahme in die Städtebauförderung bei der Regierung Unterfranken beantragt und wird im Rahmen des ISEKs eine Sanierungssatzung erlassen.
In diesem Zusammenhang ist es notwendig die vorhandene Gestaltungssatzung zu überarbeiten. Diese Überarbeitung ist durch die Regierung Unterfranken förderfähig.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die Planungsleistungen zur Überarbeitung der Gestaltungssatzung förderkonform auszuschreiben, den Förderantrag hierzu bei der Regierung zu stellen und in Absprache mit dem Gemeinderat den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
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