1. Änderungssatzung zu Gratulationen, Ehrungen und Kondolenzen, sowie besondere Aktionen für Kinder, Jugendliche
Sachvortrag:
Zukünftig soll auch Bürgern zum 18. Geburtstag gratuliert und ein Gutschein für eine Veranstaltung des Bürgervereins übersendet werden.
Hierzu ist es notwendig unsere bestehende Satzung anzupassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Satzungsentwurf als Satzung. Der Satzungsentwurf, der als Anlage der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
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