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öffentlich


Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 110/4 Gemarkung Acholshausen



Sachvortrag:
 
Es handelt sich um den Neubau eines Wohnhauses in Acholshausen. Dieses liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes An der Lehmgrube I.
 
Abweichend vom Bebauungsplan werden 3 Befreiungen beantragt:
·        Die Befreiung von der Ziegelfarbe (grau anstatt rot), wurde bereits bei anderen Bauvorhaben genehmigt.
·        Die Befreiung von der Dachneigung (18° statt 28°- 34°) zur optimalen Ausnutzung der   Photovoltaikanlage und zur Ausnutzung des Obergeschosses.
·        Befreiung von der max. Wandhöhe talseits (8,5 m statt 6 m): Aufgrund der Topographie (abschüssiges Gelände) des Grundstücks ist die Bebauung nicht anders realisierbar. Um die talseitige Gebäudehöhe optisch zu reduzieren, wird das Untergeschoss in einer dunklen Farbe verputzt.
 
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:
 
Da sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt und die Bebauung der Baulücke begrüßt wird, werden das gemeindliche Einvernehmen sowie die 3 Befreiungen erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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Hauptstrasse 16 · 97253 Gaukönigshofen · Tel.: 09337 9719-0 · info@gaukoenigshofen.bayern.de
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