Der 1. Änderungsantrag bezieht sich auf das Bauvorhaben das bereits durch den Gemeinderat genehmigt wurde.
Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden beantragt:
- Dachfarbe weißaluminium (laut Bebauungsplan vorgegeben rot und braun), beantragt wurde ursprünglich anthrazit, da sich dieses aber laut Bauherr aufheizt, wurde eine Änderung in weißaluminium vorgenommen.
- Verschiebung des Gebäudekomplexes nach vorne zur Straße (Stauraum Garage wird weiterhin eingehalten)
- Anhebung des Gebäudes um 20 cm um den Einbau einer Rückstauklappe zu vermeiden
- Erweiterung der Zisterne von 15.000 Liter auf 20.000 Liter
Da es bisher noch keine Befreiung zur Dachfarbe weiß gibt, hat der Gemeinderat nach § 31 BauGB darüber zu entscheiden, ob er diese Befreiung zulässt und ihm die Begründung hierzu ausreichend erscheint. Sollte das Landratsamt zu einem anderen Ergebnis kommen, wird es das gemeindliche Einvernehmen ggf. ersetzen.
Die anderen beantragten Befreiungen sehen wir unkritisch.
Die beantragte Dachfarbe weißaluminium wurde ausgiebig im Gemeinderat diskutiert. Der Gemeinderat Stefan Rettner würde dem Bauherrn zu einem Gründach raten weil hiermit eine Aufheizung umgangen werden kann.
Unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes sowie des Einführungsgebotes hat der Gemeinderat beschlossen, der Befreiung zur Dachfarbe weißaluminium nicht zu zustimmen. Den anderen Befreiungen wird zugestimmt.
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 13 |