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öffentlich


Bürgerbegehren



Sachvortrag:
 
Am 28.02.2024 wurde dem 1. Bürgermeister eine neue Unterschriftenliste der Bürgerinitiative gegen das Gewerbegebiet am Klingenbach ausgehändigt. Die alte Liste wurde für ungültig erklärt.
 
Die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch das Landratsamt wurde zwischenzeitlich vorgenommen.
 
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss innerhalb eines Monats entschieden werden.
 
Es wurden 342 Unterschriften eingereicht, davon waren 341 Unterschriften gültig. Die vorgeschriebenen 10 % laut Gemeindeordnung wurden damit erreicht.
 
Das zunächst telefonisch zugesagte Einvernehmen zur Verlängerung der Frist auf 6 Monate zur Durchführung des Bürgerbegehrens gemeinsam mit der Europawahl wurde nicht erteilt, sodass nur über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werden kann. Sollte das Einvernehmen nachgeholt werden, so kann der Gemeinderat die Durchführung mit der Europawahl in der April-Sitzung beschließen. Anschließend könnte die Beantragung der Zustimmung des Innenministeriums erfolgen. Sollte das Einvernehmen nicht nachgeholt werden, so muss der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.
 
Das Landratsamt begründet die Zulässigkeit wie folgt:
1.     Die vom Bürgerbegehren berührten gemeindlichen Angelegenheiten sind einem Bürgerentscheid zugänglich, da es eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Gaukönigshofen (Art. 18a Abs. 1 GO) betrifft.
2.     Die Formerfordernisse gem.  Art. 18a Abs. 4 GO sind erfüllt. Das Bürgerbegehren enthält den Antrag einen Bürgerentscheid durchzuführen, eine mit ja oder nein zu entscheidende Fragestellung, eine Begründung sowie drei Vertreter und Stellvertreter, die berechtigt sind die Unterzeichnenden zu vertreten.
3.     Das Bürgerbegehren ist von 10 % der unterzeichnungsberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern unterschrieben.
4.     Das Bürgerbegehren ist nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet, dass die Maßnahme rechtlichen Vorschriften oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen widerspricht.
 
Gemeinderat Stefan Rettner beantragt für die nächste Sitzung über das Gewerbegebiet mit allen Unterlagen und Zahlen zu beraten und gegebenenfalls zu entscheiden.
 
Gemeinderätin Maria Schmidt hätte gerne genaue Informationen über die interessierten Gewerbetreibenden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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