Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Sachvortrag:
Beschluss:
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022 werden, soweit sie erheblich sind und die Ausgaben noch nicht in früheren Beschlüssen behandelt wurden, nach Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
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