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öffentlich


Kalkulation der Verbrauchsgebühren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Zeit ab 01.11.2023;
Erläuterung der Gebührenbedarfsberechnungen



Sachvortrag:
 
Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunales Abgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.
 
Der Kalkulationszeitraum für die Benutzungsgebühren Wasser und Kanal beträgt max. 4 Jahre und beginnt bei der Gemeinde Gaukönigshofen ab 01.11.2023.
 
Ziel der heutigen Sitzung ist die Erläuterung und Festlegung der Gebührensätze. Im August 2023 werden die Informationsschreiben an die Gebührenpflichtigen mit ermittelten versiegelten Flächen versandt.
 
Der eigentliche Satzungsbeschluss findet in der September-Sitzung statt, da die versiegelten Flächen geschätzt sind und sich nach den Bürgergesprächsterminen noch ändern können.
 
a)     Abwasserbeseitigung
 
Derzeit beträgt die Schmutzwassergebühr 3,00 Euro je m3 verbrauchtes Wasser.
 
Bei der neuen Kalkulation (ab 01.11.2023) wurden 1,80 Euro je m3 Schmutzwassergebühr und 0,28 Euro je m2 versiegelte Fläche bei einer unveränderten jährlichen Grundgebühr von 12,00 Euro je Zähler berechnet.
 
Würde weiterhin nach dem "alten Modell" (ohne Splittung) abgerechnet, würde sich eine Gebühr von 2,81 Euro ermitteln. Hintergrund für die Senkung (trotz Preissteigerungen) ist insbesondere, dass die eingeplanten Kanalsanierungen mangels Ergebnisse der Kamerabefahrungen noch nicht begonnen werden konnten und nun für die Zeit ab 2024 mit eingeplant werden. Die aufgelaufenen "Überschüsse" der Sonderrücklage Kanal wurden dabei gleichzeitig gebührenmindernd auf den kommenden Kalkulationszeitraum verteilt.
 
b)     Wasserversorgung (diese Zahlen sind netto, +7% Umsatzsteuer für Endverbraucher)
 
Nach der nun vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung errechnet sich für die Zeit ab 01.11.2023 eine Benutzungsgebühr von 2,66 Euro je m3 bei einer unveränderten jährlichen Grundgebühr i.H.v. 12,00 Euro für den Standard-Zähler (bisher 2,15 Euro). Das günstigste Wasser vom Discounter ist damit noch über 600-mal teurer als das gemeindliche Trinkwasser aus der Leitung.
 
Eine Erhöhung der jährlichen Grundgebühr von 12,00 Euro auf 24,00 Euro beim Standard-Zähler (Verdopplung) würde eine Reduzierung um 0,11 Euro bedeuten, die Verdreifachung um weitere 0,11 Euro. Die Grundgebühr ist keine Zählergebühr, sondern dient dazu, die Fixkosten für die Bereitstellung und Instandhaltung des Wasserversorgungssystems zu decken, die auch bei Anschlüssen mit sehr niedrigem Verbrauch entstehen. Hier hat die Gemeinde bei der Festlegung einen sehr weiten Ermessenspielraum.
 
Eine neue Hauptleitung von Gaukönigshofen nach Acholshausen wäre eine beitragsfähige Maßnahme, d.h. diese Kosten könnten über Verbesserungsbeiträge umgelegt werden. Jeder Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet, der die Möglichkeit eines Wasseranschlusses hat, wäre beitragspflichtig. Derzeit liegt eine erste grobe Kostenschätzung von ca. 350.000 Euro netto vor, eine vollständige Abrechnung über Beiträge würde die Verbrauchsgebühr um 0,08 Euro senken.
Ob die Abrechnung über Beiträge aufgrund des sehr hohen Aufwands (Bürger-Infos, Bescheide, ggf. Klageverfahren, Beitreibung) erfolgen soll entscheidet der Gemeinderat. Im Finanzplan sind keine Beitragseinnahmen eingeplant.
Eine "große Lösung" (Ringleitung) bei der Erneuerung der Hauptleitung könnte jedoch höhere Kosten verursachen, von der Verwaltung werden diese Kosten grob auf 500.000 Euro netto geschätzt, was eine Erhöhung der Gebühr um 0,04 Euro verursachen würde, soweit diese Kosten bereits jetzt eingeplant werden.
 
Unten eine Übersicht über die möglichen Optionen.
Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren (netto)
 je m3
kalkulierte Wasserverbrauchsgebühr
 2,66 €
"große Lösung" Hauptleitung Ach (Ringleitung)
 0,04 €
Verdopplung der Grundgebühr
-0,11 €
Verdreifachung der Grundgebühr
-0,22 €
Verbesserungsbeiträge Hauptleitung Ach
-0,04 €
Verbesserungsbeiträge bei "großer Lösung" Hauptleitung Ach
-0,08 €
 
Herr Moritz vom Fachbüro "Kommunale Transparenz" erläutert die Grundlagen der Gebührenbedarfsberechnungen und stellt verschiedene Alternativen zur Reduzierung des Wasser-Gebührensatzes je m3 vor. Im Rahmen der Beratungen kommen keine zustimmenden Aussagen zur Erhöhung der Grundgebühr oder der Abrechnung über Herstellungsbeiträge.
Die Verwaltung wird einen Vorschlag bis zur nächsten Sitzung im Rahmen des Satzungsbeschlusses unterbreiten und eine ggf. neue Kostenschätzung für die Hauptleitung Gkh-Ach einarbeiten.

 
 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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