zu TOP 5.3 zu TOP 7. TOP 6.
öffentlich


Machbarkeitsstudie Haus der Jugend



Sachvortrag:
 
Um die Machbarkeitsstudie zum Haus der Jugend bei der Städtebauförderung beantragen und fördern lassen zu können wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt.
 
Das Angebot umfasst die Machbarkeitsstudie "Haus der Jugend" zusammen mit dem Festplatz für größere und Großveranstaltungen.
 
Das Angebot umfasst die üblichen Untersuchungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, gefördert durch die Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken. Diese geht an verschiedenen Punkten über den Untersuchungsrahmen der bisher angebotenen Vertiefungsvariante hinaus:
 
·         Der Leistungsbaustein 1 analysiert das Umfeld des Bestandsgebäudes mit städtebaulicher Brille im Hinblick auf seine Umgebung, z.B. Nähe der umgebenden (Wohn-) Bebauung, Eingang des Gebäudes, usw.
·         Leistungsbaustein 2 wertet die vorherige Analyse
·         Im Leistungsbaustein 3 werden bereits Sonderfachleute für eine Bestandsanalyse im Hinblick auf Tragwerk und Brandschutz hinzugezogen.
·         Leistungsbaustein 4 ist optional für die Digitalisierung der Bestandsunterlagen, sollte diese nur in Papierform vorliegen.
·         Leistungsbaustein 5 ist für die vertiefte oder ergänzende Abstimmung mit den möglichen Nutzern - sofern erforderlich.
·         Leistungsbaustein 6 ist die Vertiefungsvariante wie auch bisher angeboten
·         Mit Leistungsbaustein 7 wird eine auf den vertieften Erkenntnissen basierende Kostenschätzung erstellt.
·         Der Leistungsbaustein 8 fasst die Abstimmungen im Rahmen der gesamten Machbarkeitsstudie zusammen. Hier werden natürlich nur die erforderlichen und durchgeführten Termine abgerechnet.
 
Mit Leistungsbaustein 9 erhält die Gemeinde die Zusammenstellung der gesamten Analyse, Dokumentation und Ergebnisse.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt für die Machbarkeitsstudie Haus der Jugend einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen. Sollte dieser genehmigt werden, wird der Bürgermeister ermächtigt nach Rücksprache mit dem Bürgerverein den Auftrag nach vorliegendem Angebot zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



nach oben
Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16 · 97253 Gaukönigshofen · Tel.: 09337 9719-0 · info@gaukoenigshofen.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung