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öffentlich


Störung der Ordnung



Sachvortrag:
 
Im Vorfeld zum TOP 5.3 wurde ein Bürger durch den ersten Bürgermeister des Raumes verwiesen. Nach Artikel 14, Absatz 3 der Geschäftsordnung, handhabt der Vorsitzende die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt Zuhörer, welche die Ordnung stören, entfernen zu lassen. Da ein Bürger erneut die Sitzung erheblich gestört hat, hat der Bürgermeister ihn gebeten die Sitzung zu verlassen.
 
Gemeinderatsmitglied Dr. Jürgen Kempf missbilligt diese Ordnungsmaßnahme.

 
 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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