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öffentlich


Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben



Sachvortrag:
 
 

Beschluss:
 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022 werden, soweit sie erheblich sind und die Ausgaben noch nicht in früheren Beschlüssen behandelt wurden, nach Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.   

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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