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öffentlich


1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gaukönigshofen (BGS-WAS)



Sachvortrag:
 
Die Satzung wird hinsichtlich der ab 01.11.2023 kalkulierten Wasserverbrauchsgebühr angepasst. Die Erneuerung der Hauptleitung nach Acholshausen wird dabei über Gebühren (ohne Abrechnungen über Verbesserungsbeiträge) finanziert. Die Grundgebühren (für Vorhaltekosten) bleiben unverändert.
 
Aus rechtlichen Gründen muss die pauschale Bauwasserabrechnung (bisher 35,00 Euro netto unabhängig von der Größe des Gebäudes) umgestellt werden und beträgt nun pauschal 50,00 Euro netto je 1.000 cbm umbauter Raum je Bauvorhaben.

Beschluss:
 
Folgende Satzung wird beschossen:
 
 
 
Die Gemeinde Gaukönigshofen erlässt aufgrund Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
1.     § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 2,70 Euro je Kubikmeter entnommenen Wassers.
 
2.     § 10 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, so wird der Bauwasserverbrauch pauschal festgelegt. Die Gebühr beträgt für Baukörper bis zu 1.000 cbm umbauter Raum 50,00 Euro netto und für jede weiteren 1.000 cbm umbauter Raum 50,00 Euro netto.
 
 
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft.
 
 
Gemeinde Gaukönigshofen, den 12.09.2023
 
 
 
Johannes Menth
Erster Bürgermeister
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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