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öffentlich


Stellungnahmen Bebauungsplan "Am Mühlbach" - Behörden, Träger öffentlicher Belange



Sachvortrag:
 
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben, zu denen ein Beschlussvorschlag erarbeitet wurde:
Stellungnahme Landratsamt Würzburg vom 16.06.2023
".das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren zu dem o.g. Entwurf für den Bebauungsplan "Am Mühlbach" gem. § 4 Abs. 2 BauBG wie folgt Stellung:
Bauplanungsrecht/Städtebau
Aus bauplanungsrechtlich-technischer Sicht wird zum Regelungsinhalt angemerkt, dass unter E 2 die "schutzbedürftigen Aufenthaltsräume" noch nicht angegeben worden sind bzw. nur auf die DIN 4109 verwiesen wurde (siehe unser Schreiben vom 14.03.2023)
Es wird gebeten, unter E 2 "Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen" anzugeben, bei welchen Räumen es sich um "schutzbedürftige Aufenthaltsräume" handelt, damit jeder, der den Bebauungsplan liest gleich weiß, um welche Räume es sich hierbei handelt.
Wasserwirtschaft/Wasserrecht/Bodenschutz
Zu diesem Belang wird auf die Stellungnahme im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung (Schreiben LRA Würzburg vom 14.03.2023) verwiesen.
Die Aussagen haben weiterhin Gültigkeit.
Immissionsschutz
Im Vergleich zur letzten Beteiligung ergaben sich keine für den Immissionsschutz relevanten Änderungen. Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung verwiesen. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen keine Einwände.
Naturschutz
Aus naturschutzrechtlicher Sicht werden keine Einwände erhoben. Die bisherigen Empfehlungen wurden in der Fassung vom 03.04.2023 berücksichtigt.
Denkmalschutz
Zu diesem Belang wird auf die Stellungnahme im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung verwiesen.
Gesundheitsamt
Aus gesundheitlich - hygienischer Sicht wird angemerkt:
Vom Gesundheitsamt zu prüfende Belange (Trinkwasser) bzw. negative Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt werden nicht gesehen.
Klimaschutz
Der Stabsstellenfachbereich 7 beim Landratsamt Würzburg hat keine Einwände gegen das Vorhaben, da die klimatischen Auswirkungen, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Anbindung an den ÖPNV berücksichtigt wurden und Synergieeffekte mit der bestehenden Mittelschule genutzt werden.
Kreisentwicklung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Am Mühlbach" verfolgt die Gemeinde Gaukönigshofen das Ziel, die Ansiedlung einer Förderschule vorzubereiten Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung verwiesen.
Einwände gegen die Vorhaben bestehen nicht. ."

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und hält fest, dass von den Fachbereichen Immissionsschutz, Naturschutz, Klimaschutz, Kreisentwicklung und dem Gesundheitsamt keine Einwände bestehen.
 
Der Empfehlung des Bereiches Bauplanungsrecht / Städtebau wird gefolgt Die unter E2 "Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen" genannten "schutzbedürftigen Aufenthaltsräume" werden durch die Ergänzung "(wie z.B. Unterrichts-, Arbeits- oder Ruheräume in einer Schule)" erläutert. Dies soll dem besseren Verständnis der Allgemeinheit dienen und wird als nachrichtliche Klarstellung ergänzt.
 
Der Gemeinderat stellt zum Fachbereich Wasserwirtschaft / Wasserrecht / Bodenschutz fest, dass die Aussagen, auf die verwiesen wird, im Rahmen der Behandlung der Stellungnahmen zum Vorentwurf behandelt wurden und daran festgehalten wird:
 
"Der Hinweis auf die Lage im Karstgebiet wird bei den weiteren Planungen berücksichtigt. Die Entwässerung des Gebietes ist, wie in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben, im Trennsystem vorgesehen. Die Ableitung des anfallenden Regenwassers der Dachflächen sowie der südlichen Hofflächen erfolgt über eine offene Mulde in Richtung Klingenbach. Die nördlichen Hofflächen liegen aufgrund der bestehenden Geländeverhältnisse zu tief, sodass das hier anfallende Regenwasser an den bestehenden Mischwasserkanal angeschlossen werden muss. Eine örtliche Versickerung ist gemäß Bodengutachten nicht möglich. Die Anbindung an den Mischwasserkanal sowie die Wasserleitung erfolgt in Richtung Norden über den Parkplatz auf Flst. 288/1. Somit ist eine ordnungsgemäße Erschließung gesichert.
 
Es ist vorgesehen, die Stellplätze und Zufahrten auf Flst. 291 versickerungsfähig auszuführen.
 
Die Art der Ausgleichsflächen richtet sich auch nach der Eignung der Flächen für innerhalb des Geltungsbereiches vorkommende Arten, sodass eine Ausweisung als Uferstreifen nicht möglich ist.
 
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. Ggf. erforderliche Unterlagen für wasserrechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse werden im Rahmen der Erschließungsplanung erarbeitet.
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass für den Geltungsbereich kein Eintrag im Altlastenkataster vorhanden ist. Da nur im nördlichen Bereich des Flst. 1481 Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, werden keine Beeinträchtigungen aufgrund von Altablagerungen der Flugplatzbahn Gaukönigshofen erwartet."
 
Zum Verweis des Denkmalschutzes auf seine Stellungnahme zum Vorentwurf gilt weiterhin die damalige Beurteilung:
 
"Der Hinweis auf das Erlaubnisverfahren nach Art 7 BayDSchG wird zur Kenntnis genommen. Dieses ist bereits eingeleitet. Die Untersuchungen bzgl. des Bodendenkmals werden weiterhin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt."

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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