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öffentlich


Satzung über die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse des ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung; Satzungsbeschluss



 
Beschluss:
 
Folgende Satzung wird beschlossen:
 
 
 
Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.
Präambel
1.      Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung ist auch auf örtlicher Ebene eine Aufgabe von hoher Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.
 
2.      Die Gemeinde Gaukönigshofen beabsichtigt, im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBehindertenrechtskonvention) und des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG vom 24. Juli 2020) die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung durch diese Satzung sicherzustellen.
 
3.      Durch die Beteiligung des ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung an der Entwicklung der Gemeinde Gaukönigshofen soll diese sich zu einer barrierefreien und inklusiven Gemeinde entwickeln.
§ 1 Zielsetzung
Ziel dieser Satzung ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft auch auf örtlicher Ebene zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sollen beseitigt und verhindert werden.
 
§ 2 Bestellung und Beendigung
 
1.      Um Gemeinderat und Verwaltung bei der Wahrnehmung und Erfüllung der besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung zu beraten und zu unterstützen, bestellt der Gemeinderat der Gemeinde Gaukönigshofen durch Beschluss einen ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.
 
2.      Der ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung übt das Amt für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates aus.
 
3.       Auf Antrag des Beauftragten für die Belange für Menschen mit Behinderung hat eine Beendigung des Ehrenamtes durch Beschluss zu erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Ehrenamtes kann durch entsprechenden Beschluss des Gemeinderates aus wichtigem Grund erfolgen.
 
4.      Der Beauftragte für die Belange von Behinderung ist ehrenamtlich tätig und übt das Amt unabhängig und weisungsungebunden sowie politisch und konfessionell neutral aus. Er ist Mittler zur Gemeindeverwaltung.
 
5.      Der Gemeinderat kann durch Beschluss einen stellvertretenden Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestellen. Dieser unterstützt den Beauftragten ehrenamtlich bei dessen Arbeit und vertritt diesen im Verhinderungsfall.
 
 
§ 3 Aufgaben und Befugnisse

1.      Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung hat insbesondere folgende Aufgaben:
 
a.  ist Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit Behinderung und deren Familien in der Gemeinde Gaukönigshofen
b. informiert Menschen mit Behinderung und deren Familien über die gesetzlichen Grundlagen und berät Menschen mit Behinderung sowie ihre Angehörigen und Bezugspersonen.
c. wahrt die Belange von Menschen mit Behinderung und trägt dazu bei, diese durchzusetzen. Dazu regt er Maßnahmen an, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder dem Entstehen von Benachteiligungen vorzubeugen.
d. achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die darauf gerichtet sind, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu verwirklichen.
e. wirbt um Solidarität und Verständnis für die Situation und besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in allen Teilen der Gesellschaft in der Gemeinde Gaukönigshofen. Die Initiativen zielen darauf, Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, Barrieren abzubauen und insgesamt dazu beizutragen, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der gesellschaftlichen Entwicklung gestärkt wird.
 
2.       Eine individuelle Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung gehören nicht zu den Aufgaben.
 
3.       Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung stimmt seine Arbeit mit dem Bürgermeister ab.
 
4.    Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung hält Kontakt mit dem kommunalen Behindertenbeauftragten des Landkreises Würzburg.

§ 4 Pflichten der Gemeinde
1.      Die Gemeinde Gaukönigshofen unterstützt den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Ausübung seiner Tätigkeiten in einem angemessenen Rahmen.
 
2.      Die Gemeinde Gaukönigshofen gewährleistet die vertrauliche Kontaktaufnahme und den vertraulichen Austausch mit dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung. Eine Mitteilung von Gesprächsinhalten an Dritte kann nur mit Zustimmung des betroffenen Menschen mit Behinderung erfolgen.
 
3.      Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde Gaukönigshofen befassen, die das Leben der Menschen mit Behinderung in der örtlichen Gemeinschaft betreffen.
 
4.      Bei anstehenden Planungen und Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Gaukönigshofen berühren können, soll er frühzeitig informiert und soll ihm Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme eingeräumt werden.
 
5.      Ihm werden Redemöglichkeit und Antragsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates eingeräumt. Die von ihm eingebrachten Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten im Gemeinderat werden.
 
6.      Die Fachbereiche der Verwaltung haben den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in seiner Arbeit zu unterstützen.
 
7.      Auf Wunsch kann der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Sprechstunden durchführen. Dafür werden ihm geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

 
 
§ 5 Entschädigung
Ausgaben für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit wie Fahrtkosten, notwendige Unterlagen, geeignete Fortbildungen und ähnliches werden von der Gemeinde Gaukönigshofen (auf Antrag) erstattet.
 
 
 
§ 6 Tätigkeitsbericht
Auf Wunsch erstattet der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung dem Gemeinderat (einmal jährlich) Bericht über seine Tätigkeit.
 
 
§ 7 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung ist während und nach Beendigung seiner Tätigkeit verpflichtet, über alle ihm amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten und personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu bewahren.
 
 
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
Gemeinde Gaukönigshofen, 25.07.2023
 
 
 
Johannes Menth
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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