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7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gaukönigshofen

- Abwägung nach §1 Abs. 7 BauGB der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

- Feststellungbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gaukönigshofen gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 durchgeführt. Die geäußerten Bedenken und Anregungen wurden in der Sitzung vom 06.02.2023 vom Gemeinderat geprüft und abgewogen.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Fassung vom 06.02.2023 wurde im Zeitraum vom 06.03.2023 bis 07.04.2023 durchgeführt.
 
Für die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das Planungsbüro ARZ INGENIEURE Abwägungsvorschläge mit dem Stand 30.05.2023 erarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr durch den Gemeinderat abzuwägen. Anschließend ist der Feststellungsbeschluss zu fassen.
Anlass und Ziel der Bauleitplanung:
 
Im Bereich der geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wolkshausen beabsichtigt die Gemeinde Gaukönigshofen Flächen zur Schaffung von Gewerbebebauung zu schaffen. Hierzu ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Wolkshausen erforderlich.
 
Geltungsbereich:
 
Fl.-Nr., 928, 928/1 sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 613, 773/3, und 927 Gemarkung Wolkshausen

Beschluss 1:
 
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Diese werden entsprechend der Abwägungsvorschläge des Planungsbüros ARZ INGENIEURE mit Stand vom 30.05.2023 abgewogen.
 
 
Beschluss 2:
 
Der Gemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 06.02.2023. Der 7. Flächennutzungsplanänderung ist eine Begründung beigefügt (§ 5 Abs. 5 BauGB).

Abstimmungsergebnis 1:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 
 
Abstimmungsergebnis 2:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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