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öffentlich


Bebauungsplan "Tiergarten" im OT Wolkshausen

- Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB der während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.

- Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat Gaukönigshofen hat in seiner Sitzung am 15.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes "Tiergarten" im OT Wolkshausen gefasst.
 
In seiner Sitzung am 06.02.2023 hat der Gemeinderat Gaukönigshofen den Entwurf des Bebauungsplanes "Tiergarten" im OT Wolkshausen gebilligt.
 
Der Bebauungsplan, in der Fassung vom 06.02.2023, lag in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiter bestand die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Gaukönigshofen einzusehen.
 
Anlass und Ziel des Bebauungsplans:
 
Grund zur Aufstellung ist die Absicht, im Gemeindeteil Wolkshausen Erweiterungsflächen für örtliche Betriebe anbieten zu können. Entsprechende Flächen für Gewerbetreibende sind aufgrund der aktuellen Struktur und Grundstücksbeschaffenheit nicht vorhanden.
 
Geltungsbereich:
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke 773/3, 928 und 928/1sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 613, 618, 619, 622 und 927 der Gemarkung Wolkshausen mit einer Fläche von ca. 1,24 ha.
 
Weiterhin sind Ausgleichsmaßnahmen auf einer Teilfläche von Flurstück 1829 der Gemarkung Gaukönigshofen vorgesehen.

Beschluss 1:
 
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen. Diese werden entsprechend der Abwägungsvorschläge der ARZ Ingenieure mit Stand vom 19.06.2023 abgewogen.
 
 
Beschluss 2:
 
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans Bebauungsplanes "Tiergarten" im OT Wolkshausen mit Begründung und Umweltbericht vom 06.02.2023, redaktionell geändert am 19.06.2023, und beschließt diesen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
 
 
Beschluss 3:
 
Der Gemeinderat beschließt, dass eine Dachbegrünung verpflichtend festgelegt werden soll.

Abstimmungsergebnis 1:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 
 
Abstimmungsergebnis 2:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
5
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 
 
Abstimmungsergebnis 3:
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
9
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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