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öffentlich


Gewerbegebiet Klingenbach; Angebot einer möglichen Machbarkeitsstudie sowie Vergabe an einen Erschließungsträger



Sachvortrag:
 
Herr Schraml und Herr Hammerand von der KFB stellen den TOP dem Gremium vor. Zur Erschließung des Gewerbegebietes "Klingenbach" soll ein Erschließungsträger beauftragt werden. Dieser moderiert und organisiert die Herstellung einer Erschließungsanlage, von der Bauleitplanung und der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung und Abrechnung. Alles was der Erschließungsträger in seinem Namen und auf seine Rechnung beauftragt, kann dieser für die Gemeinde vorfinanzieren, bis die Grundstücke verkauft sind (längstens 5 Jahre ab Herstellung der mängelfrei erstellten Erschließungsanlage). Üblicherweise ist ein solcher auch nach dem Bau der Erschließungsanlage für die Gewährleistungszeit (5 Jahre Gewährleistungszeitraum) gebunden, außer die Vertragsparteien schließen das aus.
 
Vorteile einer Erschließungsträgerschaft sind:
·        Jederzeit gesicherte Realisierung des Projekts
·        Entlastung der Verwaltung (trotzdem behält die Gemeinde Einfluss durch enge Abstimmung)
·        Verbesserte Liquiditätssituation durch haushaltsneutrale Projektfinanzierung
·        10% -iger Eigenanteil der Gemeinde an den Erschließungskosten gemäß BauGB entfällt
·        Alle Erschließungskosten können umgelegt werden
·        Kontinuierliches Kostencontrolling
·        Privatrechtliche Abrechnung der Erschließungskosten mit den Grundstückseigentümern
-         Keine Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts
-         Erstellung von Bescheiden entfällt und damit auch Widersprüche
-         Flexibilität bei der Kostenverteilung (z.B. Altanliegerproblematik)
 
 
Hinweis: Sollte die Fläche für die Veranstaltungshalle und den Sportplatz wegfallen, so könnten diese als Gewerbefläche veräußert werden. Dies würde sich aufgrund geringerer Baukosten (Parkplatz fällt weg, mehr Straße wirkt sich kostentechnisch unwesentlich aus) positiv auf den Quadratmeterpreis der Gewerbeflächen auswirken.
 
Der Kostenvergleich (mit Fläche für Veranstaltungshalle ohne Sportplatz) stellt sich wie folgt dar (vereinfacht dargestellt):
 
Hinzu kommen Kosten je Urkunde und 130 Euro je weitere Leistungsstunde bei BayernGrund bwz. Max. 96,50 Euro bei KFB, falls Leistungen nicht in der Pauschale enthalten sind.
 
Nachdem die KFB das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und das Procedere erklärungsbedürftig ist, wird diese ihre Leistung in der Sitzung persönlich vorstellen und dem Gremium mögliche Fragen beantworten.
 
Außerdem legt die Firma KFB noch ein Angebot in Höhe von 9.800,00 € netto für eine Machbarkeitsstudie im Vorfeld vor.
 
Die Summe an den Erschließungsträger wird 5 Jahre ab Abschluss der Bauleistung fällig. Die Bürgschaft beläuft sich über alle zu finanzierenden Kosten.
 
Nach einer ausführlichen Diskussion im Gremium beantragte der Bürgermeister den Schluss der Debatte.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beauftragt den 1. Bürgermeister die Machbarkeitsstudie mit 2 Varianten (1x mit Sportplatz und 1x ohne Sportplatz) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
6
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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