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öffentlich


Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen



Sachvortrag:
 
Kämmerer Rhein erläutert die finanzielle Lage Gemeinde anhand der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und würdigt den Schuldenstand sowie die Rücklagenentwicklungen. Die finanzielle Lage der Gemeinde sei angespannt und im Haushaltsjahr 2023 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt nötig, um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde werde in diesem Jahr hohe Kredite aufnehmen müssen, was in der Zukunft langfristig, spürbar bereits in den Folgejahren, deutlich weniger finanziellen Spielraum aufgrund hoher laufender Annuitätszahlungen bedeute. Er bedauert, dass der Gewerbesteuer-Hebesatz nicht zumindest auf den Durchschnitt der umliegenden Gemeinden angehoben wurde und rechnet in den nächsten 10 Jahren mit jährlichen Kosten von über 300.000 Euro allein an Zins und Tilgung.
 
Kämmerer Rhein betont, dass eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln nicht um eine Vorentscheidung zur Auftragsvergabe handelt und bittet im freiwilligen Bereich vor einer Zustimmung um sehr kritische Prüfung. Pflichtaufgaben wie Projekte im Wasser-, Kanalbereich etc. hätten Vorrang.

Beschluss:
 
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Gaukönigshofen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit    6.210.200,00 €
Und     
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit    6.278.900,00 €

           
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 3.559.900,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)         für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)     400 v.H.
b)         für die Grundstücke (B)    380 v.H.
2.         Gewerbesteuer 340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.000.000,00 €
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.


Gemeinde Gaukönigshofen, den ......



Johannes Menth
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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