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öffentlich


Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes



Sachvortrag:
 
Zur Erhöhung der Einnahmen könnte der Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360% erhöht werden und ca. 32.000 Euro jährlich (bei angenommenen 550.000 Gewerbesteuereinnahmen bei 340%).
 
Einige Fakten zur Gewerbesteuer:
 
-        Besteuert wird der Gewerbeertrag (nach Abzug der Freibeträge), d.h. Unternehmen ohne Gewinn zahlen keine und Gewerbetreibende mit wenig Gewinn zahlen entsprechend weniger Gewerbesteuer.
 
-        Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380% in voller Höhe direkt mit der Einkommensteuer verrechnen, was zur Folge hat, dass ihnen aus der Gewerbesteuer bis zu diesem Hebesatz kein Aufwand entsteht.
 
-        Für Kapitalgesellschaften wurde bereits im Jahr 2008 der Körperschaftssteuersatz von 25% auf 15%, d.h. um 40% gesenkt. Da der Landesanteil an der Körperschaftssteuer im Steuerverbund einfließt, verringern sich entsprechende Steuerausfälle beim Kommunalen Finanzausgleich die Schlüsselmasse, d.h. hier entstanden und entstehen der Gemeinde Mindereinnahmen. Gleichzeitig wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5,0 auf 3,5%, d.h. um 30% gesenkt und die Unternehmen durch geringere Gewerbesteuerzahlungen somit nochmals tatsächlich entlastet.
 
-        Selbstverständlich hat auch eine Gemeinde genauso wie Unternehmen und Banken die Möglichkeit, z.B. durch Erhöhung von Gebühren und Steuern, höhere Einnahmen zu generieren, um für die Weiterentwicklung der Gemeinde die notwendigen finanziellen Spielräume zu haben. Über "Unternehmensverlagerungen" aufgrund von Hebesätzen sind keine Beispiele bekannt, zumal sich auch in der anderen Gemeinde die Hebesätze jederzeit erhöhen können.
 
-        360% ist der Durchschnitt bei umliegenden Gemeinden (Allianz Fränkischer Süden ohne die Stadt Ochsenfurt)

Gemeinde
Hebesatz Gewerbesteuer 2022
Gaukönigshofen
340%
Giebelstadt
320%
Aub
380%
Gelchsheim
390%
Sonderhofen
340%
Reichenberg
380%
Geroldshausen
330%
Kirchheim
340%
Bütthard
320%
Riedenheim
340%
Röttingen
380%
Tauberrettersheim
395%
Bieberehren
380%
Mittelwert (ohne Gkh und Giebelstadt)
361%
Mittelwert (ohne Gkh)
358%
 
In der Diskussion wird deutlich, dass Teile des Gemeinderates die Erhöhung sehr kritisch sehen, teilweise auch der Meinung sind, das eine Erhöhung aufgrund der Finanzsituation unumgänglich sei.

Beschluss:
 
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für die Zeit ab 01.01.2023 auf 360% erhöht.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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