Annahme und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Mühlbachweiher"
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die vorgebrachten Anregungen wie zuvor beschlossen in den Bebauungsplan "Am Mühlbach" aufgenommen werden. Der Bebauungsplanvorentwurf "Am Mühlbach" mit Begründung vom 09.01.2023, Grünordnung mit integriertem Umweltbericht und Eingriffs- / Ausgleichs - Bilanzierung vom 19.12.2022 sowie Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 14.12.2022 wird gemäß Stadt- / Gemeinderatsbeschluss vom 03.04.2023 geändert und erhält das Datum 03.04.2023. Der Bebauungsplanentwurf "Am Mühlbach" und die dazugehörigen Textteile (Begründung, Grünordnung mit integriertem Umweltbericht und Eingriffs- / Ausgleichs - Bilanzierung, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Verträglichkeitsprüfung zum Schallimmissionsschutz, Schallimmissionsprognose Bebauungsplan "Am Klingenbach", Geotechnischer Bericht) werden vom Gemeinderat angenommen.
Der Bebauungsplanentwurf "Am Mühlbach" wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen.
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