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öffentlich


Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen - Würzburg vom 14.03.2023



Sachvortrag:
 
Nach Prüfung nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg zum vorliegenden Vorentwurf Stellung:
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) mit einer Größe von 0,35 ha.
Das Plangebiet liegt im Süden von Gaukönigshofen neben einem Tennis- und einem Sportplatz, bestehender Bebauung, Streuobst und einem Kleingartengebiet. Von der Planung betroffen ist ein ackerbaulich genutztes Flurstück (Flur-Nr. 291) sowie ein vorhandener Feldweg.
Auf den südlich gelegenen Flächen plant die Gemeinde Gaukönigshofen derzeit das Sonder- und Gewerbegebiet "Am Klingenbach".
 
Landwirtschaftlicher Boden
Es handelt sich um sehr fruchtbaren Boden mit einer mächtigen Lößlehmschicht. Entsprechend ist die Gegend durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Bodenwerte von über 80 (L2Lö 84/84) begünstigen eine überdurchschnittlich hoher Ertragsfähigkeit für die Landwirtschaft. Seine Bedeutung als Standort für die Lebensmittelerzeugung ist als sehr hoch einzustufen. Beste Produktions- und Arbeitsbedingungen sind hier gegeben.
Gemäß § 1 a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen, hier liegt die Herausforderung und Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Es ist der wichtigste Produktionsfaktor für die Landwirtschaft und eine nicht erneuerbare Ressource. Jede versiegelte Fläche fehlt nicht nur der Landwirtschaft zur Lebensmittelerzeugung, sondern beeinträchtigt den Wasserhaushalt, den Artenschutz, das Klima und die Landschaft. Dadurch werden agrarstrukturelle Belange negativ beeinflusst und die Konkurrenz um Produktionsflächen weiter angeheizt. Stetiger Entzug mindert die Existenzgrundlage der heimischen Betriebe.
 
Schutz des Mutterbodens
Nach § 202 BauGB zum Schutz des Mutterbodens gilt Folgendes: "Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen."
Das AELF begrüßt den Hinweis, diesen Boden zur Bodenverbesserung für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist § 12 der Bundes-Bodenschutzverordnung zu beachten.
 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der erforderliche Bedarf an Ausgleichsflächen wird auf einer planexternen Teilfläche der Fl.Nr. 1481, Gemarkung Gaukönigshofen bereitgestellt. Es handelt sich um eine Feldeinheit mit etwa 3,63 ha. Dem Bebauungsplan "Am Mühlbach" wird eine Fläche von mindestens 1.579 m², was 50 % des Lebensraumverlustes entspricht, verbindlich zugeordnet. Die Fläche dient zugleich als planexterne Maßnahme zum Ausgleich von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
Mit der Lage und Auswahl besteht Einverständnis.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund der geringen Größe des Geltungsbereiches sind die Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft verhältnismäßig gering. Zudem werden durch die Lage der geplanten Schule neben einem bestehenden Schulstandort Synergieeffekte genutzt, sodass beispielsweise keine zusätzlichen Flächen für die Schaffung von Sportanlagen versiegelt werden. Aus Sicht der Gemeinde wird somit der Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Fläche und Boden ausreichend berücksichtigt.
Aufgrund der Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde in diesem Bereich von Gaukönigshofen wäre spätestens nach Entwicklung des Sonder- und Gewerbegebietes "Am Klingenbach" die Bewirtschaftung der überplanten Flächen ohnehin erschwert.
Bei der Planung wurde zudem darauf geachtet, den natürlichen Wasserkreislauf so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Durch Versickerung, Verdunstung und Ableitung des überschüssigen Regenwassers in den Klingenbach sind die Beeinträchtigungen minimal. Auch dem Artenschutz wird die Planung durch entsprechende Festsetzungen gerecht. Bei der Hochbauplanung wird sehr großer Wert auf die Verwendung regionaler und nachhaltiger Baumaterialien gelegt. Die Verwendung von erneuerbaren Energien ist vorgesehen. Das Landschaftsbild wird aufgrund der geringen Größe des Baukörpers sowie der begrenzten Einsehbarkeit aus Richtung Süden kaum beeinträchtigt. Aus Sicht der Gemeinde überwiegen die Vorteile des überplanten Grundstücks gegenüber den Nachteilen und die Beeinträchtigungen werden durch das nachhaltige Konzept so gering wie möglich gehalten. Die Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden nicht geteilt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Verweis auf § 12 der Bundesbodenschutzverordnung begrüßt wird und Einverständnis mit der Lage und der Auswahl der Ausgleichsfläche besteht. Da am 01.08.2023 die neue Bundesbodenschutzverordnung in Kraft tritt und sich infolgedessen auch die Nummerierung der Paragraphen ändert, wird jedoch beschlossen auf die genaue Bezeichnung des Paragraphen in der nachrichtlichen Übernahme F 2 zu verzichten.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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