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öffentlich


Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 14.03.2023



Sachvortrag:
 
Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren zu o.g. Entwurf des Bebauungsplans "Am Mühlbach" gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie folgt Stellung:
 
Bauplanungsrecht/Städtebau
Aus verfahrensrechtlicher Sicht sind keine Anmerkungen veranlasst.
Zum Regelungsinhalt wird aus bauplanungsrechtlich-technischer Sicht festgestellt:
·        Gemäß Festsetzung Ziffer 4.2.1 "Dachgestaltung" sind als Dacharten Pultdächer und Flachdächer mit einer Neigung der Dachhaut von 0 Grad bis maximal 15 Grad zur Waagerechten zulässig. Unter Ziffer 4 Dachbegrünung ist u. a. angegeben, dass Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 20 Grad Dachneigung mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen sind. Da jedoch nur eine Dachneigung von maximal 15 Grad zulässig ist, wird empfohlen Ziffer 4 Dachbegrünung entsprechend anzupassen.
·        Bezüglich Ziffer 3.2 "Geländeveränderungen" wird empfohlen, für Stützmauern eine maximale Höhe festzusetzen.
Wasserwirtschaft/Wasserrecht/Bodenschutz
Das Gebiet ist als Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund eingestuft. Das geplante Vorhaben liegt nicht in einem amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet und nicht im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet eines Gewässers.
Es wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Erschließung (Wasserversorgung, Schmutzwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung) gesichert ist bzw. wird.
Die Abwasserbeseitigung sollte, wenn möglich im Trennsystem erfolgen. Anfallendes Niederschlagswasser sollte generell gesammelt und breitflächig über die aktive Bodenzone versickert werden.
Die Oberflächen von Stellplätzen und Zufahrten sollten wasserdurchlässig gestaltet werden.
Erforderliche Ausgleichsflächen sollten als Uferstreifen entlang von Gewässern ausgewiesen werden.
Bezüglich der grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Belange wird dem Verfahrensführer (Gemeinde) empfohlen, auch den allgemeinen amtlichen Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, das zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) im Verfahren zu beteiligen zum allgemeinen Gewässer- und Bodenschutz, sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser.
Durch die o. g. Bauleitplanung werden keine ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse ersetzt. Sofern z. B. Veränderungen an Gewässern/ wasserführenden Gräben vorgesehen sind (z. B. Änderungen an den Uferböschungen usw.) bzw. Biotope oder Teiche neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden sollen oder Niederschlagswasser aus einem Baugebiet in ein Gewässer eingeleitet werden soll (z. B. über ein Regenrückhaltebecken), ist dies ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren abzuprüfen. Bitte ggf. vorab dann mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) abklären.
Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke existiert kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.
In unmittelbarer Nachbarschaft zur vorgesehenen ACEF-Maßnahme (Feldhamsterfördernde Bewirtschaftung) auf Flur-Nr. 1481, Gemarkung Gaukönigshofen befindet sich auf Flur-Nr. 1478, Gemarkung Gaukönigshofen, ein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS (Altablagerung - Gaukönigshofen - Flugplatzbahn).
Immissionsschutz
Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 09.01.2023 und zu den Planunterlagen des Bebauungsplanes "Am Mühlbach" i.d.F. vom 09.01.2023 wird aus Sicht des Immissionsschutzes wie folgt Stellung genommen:
Es liegen ein Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes, ein Vorentwurf der Begründung sowie ein Vorentwurf des Umweltberichtes jeweils mit Stand vom 09.01.2023 vor.
Sachverhalt, Standort
1.      Die Gemeinde Gaukönigshofen möchte einen neuen Bebauungsplan für die Fläche einer Förderschule ausweisen. Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im südlichen Bereich von Gaukönigshofen.
2.      Der Fachstelle liegt im Rahmen dieser Beteiligung ein überarbeitetes Gutachten "Am Mühlbach" des Gutachters Wölfel mit Datum vom 12.02.2023 vor. Das ebenfalls vorgelegte Gutachten von Wölfel "Am Klingenbach" mit Datum vom 12.11.2023 wurde bereits im Rahmen der ersten Beteiligung zum Flächennutzungsplan vorgelegt. Eine erneute immissionsschutzfachliche Beurteilung ist somit nicht erforderlich.
3.      Der weitere Sachverhalt/Standort ist der immissionsschutzfachlichen Stellungnahme im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung zu entnehmen.
 
Beurteilung
Dem Schallgutachten des Gutachters Wölfel (Y0642.002.01.002; "Am Mühlbach"; 12.01.2023) kann entnommen werden, dass nun zusätzlich der südlich, innerhalb des geplanten Bebauungsplanes "Am Klingenbach", gelegene Fußballplatz im Gutachten berücksichtigt wurde. Dieser wurde ebenfalls nach der 18. BImSchV "Sportanlagenlärmschutzverordnung" als Lärmemittent berücksichtigt. Zudem wurde nach E-Mail von Frau Leimeister vom 02.12.2022 die tatsächliche Öffnungszeit (täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr) des Tennisplatzes untersucht.
Durch den geplanten Sportplatz und die berücksichtigte tatsächliche Öffnungszeit des Tennisplatzes erhöht sich der Beurteilungspegel im Vergleich zum Gutachten "Am Mühlbach" vom 21.12.2021, dass im Rahmen der 1. Beteiligung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt wurde, um bis zu 3dB. Der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV bzw. der Orientierungswerte der DIN18005 von 55dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet werden somit überschritten.
Der Gutachter Wölfel empfiehlt folgendes:
"Das Schulgebäude rückt an den Tennisplatz heran. Eine alternative Planung (Standort des Gebäudes/Baufelds innerhalb des Plangebiets) kann aufgrund der Geländestruktur und der notwendigen Baugrube nach gründlicher Prüfung durch die Bauherrschaft nicht erfolgen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der sich ergebenden Synergieeffekte mit den vorhandenen Schulsport-Einrichtungen auch keine alternativen Standorte in der Gemeinde ergeben würden. Aufgrund dieser ggf. höherwertigen Belange kann von den Orientierungswerten auch abgewichen werden und können höhere Geräuschimmissionen akzeptiert werden. Der Orientierungswert für Mischgebiete von 60 dB(A), in denen zum Vergleich Räume
zum dauerhaften Wohnaufenthalt regelmäßig zulässig sind, werden noch um 2 dB unterschritten.
Des Weiteren ist im Regelfall nicht davon auszugehen, dass die Tennisplätze ganztägig voll belegt und genutzt werden. Die schalltechnische Beurteilung geht hier von einem worst-case-Szenario aus. Unter Berücksichtigung einer 50%-Belegung des Tennisplatzes während der Schulzeiten ist von einer Einhaltung des Orientierungswerts 55 dB(A) auszugehen. Zudem findet der Tennisbetrieb nur zwischen April und Oktober statt. In diese Zeit fallen schulseitig die Oster-, Pfingst- und Sommerferien, in denen systembedingt die Geräuscheinwirkungen aus dem Tennisbetrieb nicht relevant sind.
Darüber hinaus kann ein ausreichender Schallschutz für das Schulgebäude auch über alternative Lüftungsmöglichkeiten der Räume erreicht werden, so dass im Zweifelsfall bei störenden Geräuscheinwirkungen aus dem Tennisbetrieb auch bei geschlossenem Fenster mittels (de-)zentraler Lüftungsanlage ein ausreichender Luftwechsel gewährleistet wird."
Der Begründung zum Bebauungsplan kann unter Kapitel 8 folgendes entnommen werden:
"Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine Verträglichkeitsprüfung zum Schallimmissionsschutz im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Am Mühlbach" erstellt. In dieser Verträglichkeitsprüfung wurden die Einwirkungen der Umgebung auf das Plangebiet betrachtet. "Auf die geplante Förderschule wirken die Sportlärmimmissionen aus der Nutzung der bestehenden Sportanlagen (Fußball-, Beachvolleyball- und Tennisplätze) sowie des geplanten Fußballplatzes ein. Beim regulären Betrieb der bestehenden Sportanlagen (Schul- und Trainingsbetrieb) mit voller Auslastung werden die Orientierungswerte eines allgemeinen Wohngebiets, das im Allgemeinen für den Schutzgrad von Schulen zu Grunde gelegt wird, um bis zu 3 dB überschritten. Die Überschreitung ergibt sich aus dem Tennisbetrieb.
Weitere Geräuscheinwirkungen aus den geplanten gewerblichen oder Sondergebietsnutzungen im Bebauungsplan "Am Klingenbach" wurden im Gutachten Y0822.002.01.002 ermittelt und beurteilt. Das v. g. Gutachten ist damit Teil der schalltechnischen Unterlagen zum Bebauungsplan "Am Mühlbach"." (Quelle: Wölfel Gruppe 2023: Verträglichkeitsprüfung zum Schallimmissionsschutz im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Am Mühlbach")
Als Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung sowie des Gutachtens wurde eine Festsetzung mit Festlegungen bzgl. einer fensterunabhängigen Gebäudelüftung aufgenommen. So kann ein ausreichender Schallschutz für das Schulgebäude sichergestellt werden."
Dem Entwurf zum Bebauungsplan kann u.a. folgende Festsetzung entnommen werden. Diese lautet "Für nach Westen weisende Außenfassaden ist für die dort angeordneten schutzbedürftigen Aufenthaltsräume zur Belüftung eine fensterunabhängige Lüftungsmöglichkeit zu schaffen, z.B. mittels einer zentralen Lüftungsanlage."
Die Fenster lassen sich somit nicht öffnen. Durch den Einbau einer Belüftung in schutzbedürftigen Räumen an der aus immissionsschutzfachlicher Sicht relevanten westlichen Fassade entstehen somit keine Immissionsorte im Sinne der TA Lärm A.1.3. .
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen somit auch keine Einwände.
Naturschutz
Nach Sichtung des Entwurfs des Bebauungsplans 'Am Mühlbach' müssen lediglich bei Punkt D.2 kleine Anpassungen erfolgen: Hier heißt es:
"Durch Kontrollen des Geltungsbereichs 2022 wurde eine aktuelle Besiedlung durch Feldhamster ausgeschlossen. Bei einem Baubeginn im Frühjahr 2023 bedarf es keiner weiteren Maßnahmen zur Baufeldfreistellung. Bei zeitlichem Verzug des Baubeginns ist eine Schwarzbrache (eingeebneter, vegetationsfreier Zustand) zu schaffen und bis Baubeginn aufrechtzuerhalten."
Das 'Frühjahr' ist als Zeitraum zu ungenau und muss daher präziser definiert werden: 'Bei einem Baubeginn im Frühjahr 2023 (spätestens bis zum 1.5.2023)[...]
Sollte die Baumaßnahme erst nach dem 1.5.2023 beginnen, ist unverzüglich eine Schwarzbrache[.]'
Denkmalschutz
Zum Belang Denkmalschutz (hier Betroffenheit von Bodendenkmälern) wird auf das Erlaubnisverfahren nach Art 7 BayDSchG verwiesen.
Im Übrigen sind die im Verfahren zu berücksichtigende denkmalschutzrechtlichen Belange durch die aufgenommenen Hinweise auf die Erlaubnispflicht bei Bodenengriffen gewahrt.
Zusätzliche Hinweise oder Anmerkungen sind nicht veranlasst.
Kreisentwicklung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Am Mühlbach" verfolgt die Gemeinde Gaukönigshofen das Ziel, die Ansiedlung einer Förderschule auf einer Fläche von ca. 38.000 m² vorzubereiten, die unmittelbar an den bebauten Siedlungsbereich anschließt. Es handelt sich um die erstmalige Bebauung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen und deren Einbeziehung in den Siedlungskörper.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Gaukönigshofen stellt die Flächen des Planbereichs des Bebauungsplans zum kleinen Teil als "Dorfgebiet" sowie zu einem Großteil als "ortsbildprägende Grünfläche" dar. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans findet im Rahmen eines Regelverfahrens parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans statt.
Mit der geplanten Aufstellung ermöglicht die Gemeinde Gaukönigshofen der Förderschule einen neuen attraktiven Außenstandort zu schaffen, die nicht länger an ihrem bisherigen Standort bleiben kann. Es besteht somit die Möglichkeit die Nachfrage an Schulplätzen zu decken.
Einwände aus Sicht der Kreisentwicklung bestehen nicht.
Klimaschutz
Die Gemeinde Gaukönigshofen möchte mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Fläche für die Ansiedlung einer Förderschule nutzbar machen. Die Schule kann an ihrem bisherigen Standort nicht weiter betrieben werden. Am geplanten Standort in Gaukönigshofen ergeben sich Synergieeffekte mit der bereits bestehenden, angrenzenden Mittelschule.
Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gaukönigshofen umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 0,35 ha am südlichen Ortsrand von Gaukönigshofen. Eine Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch § 2 Abs.4 wurde durchgeführt. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima werden als gering bewertet. Auf die mögliche Nutzbarkeit erneuerbarer Energien wurde hingewiesen. Eine Anbindung an den ÖPNV ist über eine bestehende Bushaltestelle an der Mittelschule gegeben.
Der Stabsstellenfachbereich 7 beim Landratsamt Würzburg hat keine Einwände gegen das Vorhaben, da die klimatischen Auswirkungen, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Anbindung an den ÖPNV berücksichtigt wurden und Synergieeffekte mit der bestehenden Mittelschule genutzt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes schafft die Gemeinde Gaukönigshofen die Grundlage zum Fortbestehen einer Förderschule. Die Aspekte Klimaschutz, Energiewende und Mobilität werden bei den Planungen berücksichtigt und die negativen Auswirkungen trotz des Neubaus geringgehalten. Eine Nutzung erneuerbarer Energien bei der Umsetzung des Vorhabens wird auch von Seiten des SFB 7 empfohlen. In Anbetracht des Klimawandels und damit steigender Temperaturen sollte beim Neubau zudem auf bauliche Hitzeschutzmaßnahmen geachtet werden.

Beschluss:
Die Zustimmung der Fachbereiche Immissionsschutz, Gesundheit, Kreisentwicklung und Klimaschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Verwendung erneuerbarer Energien sowie bauliche Hitzeschutzmaßnahmen bspw. in Form von Dachbegrünung sind bereits im Rahmen der Hochbauplanung berücksichtigt.
Die Anmerkungen bzgl. der Dachneigung in der Festsetzung zur Dachbegrünung werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Auf die Festsetzung einer maximal zulässigen Höhe von Stützmauern wird verzichtet. Da diese nur zur Überwindung des Höhenunterschieds zwischen den Grundstücksebenen und den Nachbargrundstücken zulässig sind, sind diese dadurch entsprechend in der Höhe begrenzt. Es wird jedoch festgelegt, dass Stützmauern auf der höheren Geländeseite maximal 1,50 m über das natürliche Gelände hinausragen dürfen. Zur genaueren Erläuterung des Begriffs "schutzbedürftiger Aufenthaltsraum" wird ein Verweis auf DIN 4109-1 (Kapitel 3.16) aufgenommen.
Der Hinweis auf die Lage im Karstgebiet wird bei den weiteren Planungen berücksichtigt. Die Entwässerung des Gebietes ist, wie in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben, im Trennsystem vorgesehen. Die Ableitung des anfallenden Regenwassers der Dachflächen sowie der südlichen Hofflächen erfolgt über eine offene Mulde in Richtung Klingenbach. Die nördlichen Hofflächen liegen aufgrund der bestehenden Geländeverhältnisse zu tief, sodass das hier anfallende Regenwasser an den bestehenden Mischwasserkanal angeschlossen werden muss. Eine örtliche Versickerung ist gemäß Bodengutachten nicht möglich. Die Anbindung an den Mischwasserkanal sowie die Wasserleitung erfolgt in Richtung Norden über den Parkplatz auf Flst. 288/1. Somit ist eine ordnungsgemäße Erschließung gesichert.
Es ist vorgesehen, die Stellplätze und Zufahrten auf Flst. 291 versickerungsfähig auszuführen.
Die Art der Ausgleichsflächen richtet sich auch nach der Eignung der Flächen für innerhalb des Geltungsbereiches vorkommende Arten, sodass eine Ausweisung als Uferstreifen nicht möglich ist.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. Ggf. erforderliche Unterlagen für wasserrechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse werden im Rahmen der Erschließungsplanung erarbeitet.
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass für den Geltungsbereich kein Eintrag im Altlastenkataster vorhanden ist. Da nur im nördlichen Bereich des Flst. 1481 Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, werden keine Beeinträchtigungen aufgrund von Altablagerungen der Flugplatzbahn Gaukönigshofen erwartet.
Punkt D 2 wird gemäß den Anmerkungen der Unteren Naturschutzbehörde angepasst.
Der Hinweis auf das Erlaubnisverfahren nach Art 7 BayDSchG wird zur Kenntnis genommen. Dieses ist bereits eingeleitet. Die Untersuchungen bzgl. des Bodendenkmals werden weiterhin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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