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öffentlich


Stellungnahme der N-Ergie Netz GmbH vom 07.03.2023



Sachvortrag:
 
In der Anlage erhalten Sie einen Bestandsplan der N-ERGIE Netz GmbH im oben genannten Bereich. Dieser Bestandsplan besitzt nur informellen Charakter.
Der Bestandsplan enthält Anlagen der N-ERGIE Netz GmbH.
Zusätzlich zu den auf dem überlassenen Plan bekannt gegebenen Anlagen können sich vor Ort weitere im Eigentum Dritter stehende Anlagen - insbesondere Kabel, Rohre oder Leitungen zum Anschluss von Erneuerbaren Energieanlagen - befinden, für die wir nicht zuständig sind. Über diese können wir keine Auskunft geben und diese sind deshalb auch nicht im Planwerk dokumentiert. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbetreiber zuständig.
Zwischen geplanten Baumstandorten und Versorgungsleitungen, ist nach dem DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 "Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen" ein Abstand von 2,50 m einzuhalten. Wir bitten Sie, dies bei Ihrem Planungsvorhaben zu berücksichtigen.
Eine Aussage bezüglich der Versorgung der Gemeinbedarfsfläche kann von uns erst getroffen werden, wenn uns die benötigte Leistung bekannt ist.
In unmittelbarer Nähe befindet sich kein Stromnetzkabel.
Wir bitten daher um baldmöglichste Information.
Ansprechpartner ist unsere Netzplanung Rothenburg, Herr Klein, Telefon 0911 802-16713.
Wir bitten Sie die vorher genannten Punkte in die Begründung mit aufzunehmen und zu veranlassen, dass wir bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben wie z.B. Straßen- und Kanalbauarbeiten, Baumpflanzungen etc. rechtzeitig in den Verfahrensablauf eingebunden werden.
Die aktuellen Datenschutzhinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite www.n-ergie-netz.de.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt den Bestandsplan zur Kenntnis. Es ist der Gemeinde bewusst, dass sich auch andere Leitungen Dritter innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Die entsprechenden Versorger wurden ebenfalls im Bebauungsplanverfahren beteiligt.
In die Begründung wird ein Hinweis aufgenommen, dass zwischen geplanten Baumstandorten und Versorgungsleitungen ein Abstand von 2,50 m einzuhalten ist. Dies wird im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.
Eine Kontaktaufnahme zwischen der N-Ergie und Vertretern der Bauherren erfolgt zeitnah, um die weiteren Planungsschritte zu koordinieren. Ein entsprechender Hinweis auf eine frühzeitige Abstimmung ist bereits in der Begründung des Bebauungsplans enthalten.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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