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öffentlich


Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 20.02.2023



Sachvortrag:
 
Aus raumordnerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen den ca. 0,4 ha umfassenden Vorentwurf, der über die Festlegung einer Gemeinbedarfsfläche den Bau einer Förderschule ermöglichen soll. Die Umsetzung sollte gemäß den Grundsätzen in 3.1 LEP nachhaltig, ressourcenschonend, flächen- und energiesparend erfolgen.
Das in der Begründung genannte "Unterzentrum Giebelstadt" hat mittlerweile den Status eines Grundzentrums erreicht (vgl. Raumstrukturkarte der Region Würzburg sowie unsere Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans vom 17.08.2022). Dieser Passus sollte korrigiert werden (Begründung zum Vorentwurf, S. 3).
Maßstab für diese Stellungnahme sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Bayerischen Landesplanungsgesetz (Art. 6 BayLplG), im Landesentwicklungsprogramm Bayern und im Regionalplan der Region Würzburgfestgesetzt sind.
Sie ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt die Zustimmung zur Planung zur Kenntnis und beschließt, die Begründung entsprechend dem Hinweis bzgl. des Grundzentrums Giebelstadt anzupassen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
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Tel.: 09337 9719-0
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