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öffentlich


Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde vom 13.03.2023



Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 09.02.2023 baten Sie die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken um Stellungnahme zum oben genannten Vorhaben. Für den Vollzug der Naturschutzgesetze und die naturschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung von Bauleitplänen ist grundsätzlich die untere Naturschutzbehörde zuständig. In Einzelfällen kann eine Beteiligung der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken erforderlich sein, insbesondere bei Planungen in Naturschutzgebieten oder bei notwendigen Ausnahmen bzw. Befreiungen von entgegenstehenden Verboten des Natura 2000-Gebietsschutzes oder des besonderen Artenschutzes.
Von dem Vorhaben sind keine Naturschutzgebiete direkt betroffen. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf die Erhaltungsziele des circa 200 m entfernten Natura 2000 Gebiets "SPA-6426-471 Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft Nö Würzburg", kann durch die Lage des Vorhabens und seiner geringen Ausdehnung ausgeschlossen werden. Bei Umsetzung und Durchführung geeigneter Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen, wird aus hiesiger Sicht, nicht von einem Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG ausgegangen. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist demnach zur Verwirklichung des Vorhabens nicht erforderlich. Darüber hinaus verweisen wir auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde.

Beschluss:
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Belange betroffen sind, die in der Zuständigkeit der höheren Naturschutzbehörde liegen. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde besteht Einverständnis mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Tel.: 09337 9719-0
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