Herr Markus Dürr rückt als Listennachfolger für Herrn Matthias Düchs als Gemeinderatsmitglied nach. Er ist gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
Die Eidesformel ist in Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO enthalten, wobei auch hier anstelle eines Eides ein Gelöbnis möglich ist und der Zusatz "so wahr mir Gott helfe" entfallen kann (vgl. Art. 31 Abs. 4 Sätze 3 und 4 GO).
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe".
Herr Markus Dürr legt die Eidesformel in o.g. Form ab. Der erste Bürgermeister begrüßt Herrn Dürr als neues Mitglied des Gemeinderates.
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