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öffentlich


Feststellung der Amtsniederlegung des Gemeinderates Matthias Düchs (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG)



Sachvortrag:
 
Herr Matthias Düchs erklärte seinen Rücktritt als Gemeinderat aus persönlichen Gründen. Der Rücktritt gilt ab Feststellung durch den Gemeinderat.
 
Der durch das Änderungsgesetz vom 12.02.2012 eingefügte Satz 2 in Art. 48 Abs. 1 GLKrWG ergänzt die nach Art. 47 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ohne Angabe von Gründen zulässige Ablehnung der Wahl. Er stellt klar, dass eine gewählte Person auch noch nach der Annahme der Wahl, aber vor Beginn der Wahlzeit die Übernahme des Amtes ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. nach Beginn der Wahlzeit das Amt niederlegen kann.

Beschluss:
 
Die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat durch Herrn Matthias Düchs wird zum 31.03.2023 festgestellt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
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Tel.: 09337 9719-0
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