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öffentlich


Satzungsbeschluss zur Festlegung des Sanierungsgebietes und der Sanierungsziele im Rahmen der Städtebauförderung



Sachvortrag:
 
Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurden durchgeführt, um städtebauliche Missstände, z.B. Leerstände, Funktionsverluste oder Nutzungskonflikte zu identifizieren und zu beschreiben. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Dieses begründet die Ausweisung eines Sanierungsgebietes durch Beschluss des Gemeinderates.
 
Aus der städtebaulichen Analyse und Bewertung des Altorts leiten sich übergeordnete Ziele ab. Diese werden dem Rahmenplan als Leitsätze vorangestellt, um künftig eine qualitativ hochwertige und vernetzte Entwicklung der Gebäude, Straßenräume und Grünflächen in dem Bereich des Altorts sicherzustellen:
 
Leitbild
·         Kulturlandschaft 
historische Ortsränder im Nordwesten freihalten.
·         Betreuungs- und Bildungslandschaft 
als Alleinstellungsmerkmal für die Attraktivitätssteigerung und Stabilisierung des Altorts nutzen und Einrichtungen im Süden mit der Ortsmitte verknüpfen.
·         Freizeitlandschaft
Freiräume im Osten weiter entwickeln.
 
Leitsätze
·         Sanierung und Umnutzung von ortsbildprägenden Gebäuden sowie Beseitigung von Leerständen.
·         Ortsbildpflege zur Gestaltung des Erscheinungsbildes und Erhalt der charakteristischen Silhouette.
·         Innenentwicklung vor Außenentwicklung als wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Ortsplanung.
·         Historische Ortsmittelpunkte um Kirche, Hauptstraße und Königshof besser miteinander verbinden.
·         Frequenz aus den Einrichtungen für Kinderbetreuung und Bildung in den Altort bringen.
·         Attraktive Wegeverbindungen und Stationen zwischen Hauptstraße, Nikolausgraben und südlichem Ortsrand ­schaffen.
·         Altort als Wohn- und Arbeitsort für Jung und Alt weiterentwickeln.
·         Erhalt und Entwicklung der Nahversorgung und gastronomischer Angebote im Altort.
·         Stärkung und Entwicklung der kulturellen Angebote als Standortfaktor: Theater, Musik, Sport . für das örtliche Zusammenleben und für Tourismus.
·         Integration und lokale Identität: v.a. Ortsgeschichte und jüdisches Leben.
 
Bei dem Beschluss über die Sanierungsgebietssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten (s. § 142 Abs. 3 BauGB).
 
Auf Grundlage der VU wird die Abgrenzung für ein Sanierungsgebiet vorgeschlagen.

Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist durch die in den Vorbereitenden Untersuchungen beschriebenen Entwicklungen sowie die ortsgeschichtlichen, ortsstrukturellen und funktionalen Zusammenhänge begründet.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Satzungsentwurf als Satzung. Der Satzungsentwurf, der als Anlage der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die vorliegende Abwägung wird gewürdigt und genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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