Bauantrag: Erweiterung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Acholshausen, Fl.Nr. 115
Nachdem der TOP nicht im Vorfeld auf der Ladung war, fragt der Bürgermeister das Gremium, ob der Punkt nachträglich aufgenommen werden kann. Nachdem kein Widerspruch seitens des Gremiums vorgebracht wird, wird der TOP nachträglich aufgenommen.
Sachvortrag:
Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich bei dem eine bestehende Halle um 25 m erweitert und mit Photovoltaik versehen werden soll. Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass gemeindliche Belange nicht negativ berührt sind und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
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