Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1020/8 Gemarkung Gaukönigshofen
Sachvortrag:
Es handelt sich hierbei um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Das BV liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rosengarten IV aus 1989.
Es werden 3 Befreiungen beantragt:
· Flachdach Garage (lt. Bebauungsplan nur bergseits zulässig)
· Ziegelfarbe grau (lt. Bebauungsplan Rottöne)
· Befreiung Schutzmauer: Laut Bebauungsplan ist für dieses Grundstück eine Schutzmauer > 1 Meter gegen Hochwasser vorzusehen. Bei einem Vororttermin wurde festgestellt, dass die Schutzwand ausreichen wäre, wenn diese 30 cm höher als der Wirtschaftsweg ist. In dieser Höhe würde das gesamte Grundstück eingesäumt werden. (Plan siehe Anhang)
Beschluss:
Das Gremium erteilt das gemeindliche Einvernehmen und genehmigt die 3 Befreiungen. Die Befreiung bezüglich der Schutzmauer wäre allerdings auf eigenes Risiko des Bauherrn.
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