Gemeinde
Gaukönigshofen
Nr. | TÖB | Datum der Stellungnahme | Abs. | Bedenken / Anregungen / Hinweise | Weitere Behandlung Abwägung / Beschlussvorschlag |
1 | Landratsamt Würzburg | 30.11.2020 (Eingang 30.11.2020) | | | |
| Untere Naturschutzbehörde | | | Das Landratsamt Würzburg wurde in dem Verfahren zur Aufstellung der oben angegebenen Einbeziehungssatzung bezüglich des Belanges Naturschutz gem. § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs.3 Satz 3 BauGB erneut beteiligt. Die in der fachtechnischen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde formulierten Festsetzungen (siehe Schreiben Landratsamt Würzburg vom 30.10.2020) wurden in den Text der Einbeziehungssatzung übernommen. Die naturschutzfachlichen Belange sind somit korrekt abgearbeitet. Mit der Planung besteht Einverständnis. Diese Stellungnahme wird der Gemeinde Gaukönigshofen und dem beauftragten Planungsbüro vorab per E-Mail übermittelt. | Nichts veranlasst, da Bedenken, Anregungen und Hinweise nicht vorgebracht wurden. |
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 0 |