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Einbeziehungssatzung Goldgrube II



Sachvortrag:
 
Nachdem Herr Bauer vom Ingenieurbüro Plan2O die Abwägungsvorschläge dem Gemeinderat am 09.11.2020 vorgestellt hat, kam es zu einer Abweichung beim Naturschutz, welcher eine Ausgleichsfläche für den Hamster mit einem Schutzstreifen von 1.250 m² forderte (der monetäre Ausgleich wurde abgelehnt). Aufgrund dieser Änderung war eine erneute Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Des Weiteren wurde der von Herrn Rettner gewünschte Hinweis zur Begrünung in die Einbeziehungssatzung mit aufgenommen. Herr Bauer wurde beauftragt die Änderungen entsprechend einzupflegen und die verkürzte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchzuführen. In der heutigen Sitzung wird nunmehr die sich daraus ergebende Einbeziehungssatzung zum Beschluss vorgelegt:
 
Nr.
TÖB
Datum der
Stellungnahme
Abs.
Bedenken / Anregungen / Hinweise
Weitere Behandlung
Abwägung / Beschlussvorschlag
1
Landratsamt Würzburg
30.11.2020
(Eingang
30.11.2020)
 
 


 
Untere Naturschutzbehörde
 
 
Das Landratsamt Würzburg wurde in dem Verfahren zur Aufstellung der oben angegebenen Einbeziehungssatzung bezüglich des Belanges Naturschutz gem. § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs.3 Satz 3 BauGB erneut beteiligt.
Die in der fachtechnischen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde formulierten Festsetzungen (siehe Schreiben Landratsamt Würzburg vom 30.10.2020) wurden in den Text der Einbeziehungssatzung übernommen. Die naturschutzfachlichen Belange sind somit korrekt abgearbeitet. Mit der Planung besteht Einverständnis.
Diese Stellungnahme wird der Gemeinde Gaukönigshofen und dem beauftragten Planungsbüro vorab per E-Mail übermittelt.


Nichts veranlasst, da Bedenken, Anregungen und Hinweise nicht vorgebracht wurden.



 
 
 
 
 
 

Beschluss:
 
Nach der Abwägung in der Sitzung am 09.11.2020 wurden die gewünschten Änderungen aufgenommen. Es erfolgte eine verkürzte Beteiligung betroffener Träger öffentlicher Belange nach §4 BauGB mit der unteren Naturschutzbehörde und der Eigentümerin des Grundstückes (Gemeinde Gaukönigshofen). Diese Fassung erbrachte Einverständnis zur vorliegenden Fassung der Einbeziehungssatzung.
 
Die Gemeinde fasst deshalb nach Abschluss der diesbezüglichen Diskussion folgenden Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt aufgrund des §4 Abs. 4 in Verbindung mit §10 BauGB die im Planungsbüro Plan2O Giebelstadt ausgearbeitete Einbeziehungssatzung für das Gebiet Goldgrube II vom 10.08.2020 in der Fassung vom 09.11.2020 einschließlich der dazugehörigen Begründung und sonstigen Anlagen als Satzung. Die Einbeziehungssatzung erlangt mit der Bekanntmachung Rechtskraft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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