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öffentlich


Erlass einer Satzung zu Gratulationen und Kondolenzen



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Gaukönigshofen gratuliert Bürgern zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen. Hierzu werden die Daten aus dem Einwohnermelderegister herangezogen. Hierfür gibt es auch im Bundesmeldegesetz (BMG) Regelungen. Hier ist aber z. B. eine Gratulation zur Geburt nicht vorgesehen.
 
Aus datenschutzrechtlicher Sicht dürfen die Meldeamtsdaten nur für die im Meldegesetz genannten Alters- und Ehejubiläen herangezogen werden. Da es aber gängige Praxis ist und auch für ein funktionierende Dorfgemeinschaft gerade im ländlichen Bereich als notwendig erachtet wird, ist es notwendig eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für Gratulationen außerhalb der Bestimmungen des Melderechts zu schaffen.
 
Hierzu gibt die Datenschutzaufsichtsbehörde eine Hilfestellung und einen Lösungsansatz in der Nr. 4 der aktuellen Kurzinformation Nr. 5 (siehe Anlage oder Link BayLfD: Aktuelle Kurz-Information 5: Melderegisterdaten und Gratulationen (datenschutz-bayern.de)) Hierzu ist es notwendig Richtlinien für den eigenen Aufgabenbereich des Bürgermeisters aufzustellen. Dies soll mit der vorliegenden Satzung geschaffen werden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf, als Satzung. Die Satzung, die als Anlage der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses. Die Satzung tritt zum 15.04.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 



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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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