zu TOP 4. zu TOP 4.2 TOP 4.1
öffentlich


Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gaukönigshofen



Sachvortrag:
 
Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis werden aufgrund einer Kostensatzung erhoben. Da die bestehende Satzung aus 1991 ist und noch DM-Beträge enthält, ist diese entsprechend neu zu erlassen.
Es handelt sich bei dem Entwurf um die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages, die bei allen Gemeinden zur Anwendung kommt.
 
Die Gliederung des kommunalen Kostenverzeichnisses ist an den Gliederungsplan für die Haushalte der Gemeinden angeglichen. Diese enthält nicht alle kostenpflichtigen Amtshandlungen. Diese sind jedoch durch die Generalklausel in dieser Satzung abgedeckt und werden nach Art. 6 KG in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis bemessen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gaukönigshofen als Satzung. Der Entwurf, der als Anlage der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses. Die Satzung tritt zum 15.04.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung vom 18.04.1991 damit außer Kraft.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 



nach oben
Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16 · 97253 Gaukönigshofen · Tel.: 09337 9719-0 · info@gaukoenigshofen.bayern.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung