Berücksichtigung einer Dachbegrünung bei der Niederschlagswassergebühr
Sachvortrag:
Es wird vorgeschlagen, die Grünbedachung analog der Zisternenregelung zu behandeln, damit sich das Gründach auch tatsächlich gebührenmindernd auswirkt.
Dachbegrünungen halten Niederschlagswasser zurück. Wenn die Dachbegrünung vollgesogen ist, wird das Regenwasser 1:1 dem öffentlichen Kanal zugeführt.
Die Verminderung der reduzierten Grundstücksflächen je Grundstück insgesamt (inkl. Zisterne etc.) wird maximal bis zur Höhe der an die Einrichtung abflusswirksamen Fläche gewährt.
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