Gremium:
Gemeinderat (Gemeinde Gaukönigshofen)
Sitzungsnummer:
GR/2021/001
Sitzungstermin:
Montag, 11. Januar 2021
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
21:30 Uhr
Sitzungsort:
Haus der Jugend

Niederschrift vom 11.01.2021
Gemeinderat (Gemeinde Gaukönigshofen)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 11.02.2021 09:09
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 1.: Genehmigung der letzten Niederschrift - öffentlicher Teil  
 

Sachvortrag:
 
Das Protokoll der Sitzung vom 07.12.2020 - öffentlicher Teil - wurde im Vorfeld an die Gemeinderäte versandt. Es wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.  

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 

 


TOP 2.: Gigabitrichtlinie  
 

 
 
 


TOP 2.1: Einstieg in die Gigabitrichtlinie  
 

Sachvortrag:
 
Die neue Bayerische Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Neben der bisherigen Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, werden künftig auch Betreibermodelle ermöglicht. In der Gemeinde Gaukönigshofen kommt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zum Tragen.
In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung. Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %.
Ablauf:
Zum Start in das Förderprogramm wird eine Markterkundung durchgeführt. Daraus ergeben sich die förderfähigen Adressen, welche dann in Ausbaugebieten zusammengefasst werden. Diese Ausbaugebiete können dann in die Förderung aufgenommen werden. Die Anträge müssen bis Ende 2025 eingereicht werden.
Jeder Gemeinde steht einmalig das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, das für Beratungskosten verwendet werden kann.
Herr Dr. Först zeigt hierzu eine Präsentation, welche als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.

Beschluss:
 
Die Gemeinde Gaukönigshofen nimmt an der Bayerischen Gigabitrichtlinie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit teil. Bezüglich der Gehöfte im Außenbereich soll eine Bedarfsabfrage erfolgen. Hierbei soll den Eigentümern, unter Tragung der Kosten, ein Anschluss an das Glasfasernetz ermöglicht werden. Hier betragen die Kosten 50,00 - 60,00 € pro laufenden Meter, da hier ein höherer Fördersatz zur Anwendung kommt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 


TOP 2.2: Interkommunale Zusammenarbeit in der Gigabitrichtlinie  
 

Sachvortrag:
 
Im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie entstehen für Gemeinden bei interkommunaler Zusammenarbeit Vorteile (siehe auch Beschlussvorlage zum Einstieg in die Gigabitrichtlinie).
Die Markterkundung wird für jede teilnehmende Gemeinde separat durchgeführt. Das anschließende Auswahlverfahren wird in interkommunaler Zusammenarbeit gemeinsam gestartet. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr Adressen entsteht. Je mehr förderfähige Adressen sich im Ausbaugebiet befinden, desto attraktiver ist das Projekt für einen Netzbetreiber und dementsprechend attraktiver auch die Kalkulation für die jeweilige Einzelgemeinde.
 
Die Maßnahme wird interkommunal mit Giebelstadt, Bütthard, Geroldshausen und Kirchheim durchgeführt. Federführend ist die Gemeinde Kirchheim, wobei jede Gemeinde ein eigenes Los darstellt.
 

Beschluss:
 
Die Gemeinde Gaukönigshofen arbeitet in der Bayerischen Gigabitrichtlinie interkommunal zusammen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 


TOP 3.: Bauangelegenheiten  
 

 
 
 


TOP 3.1: Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 255/60, Gemarkung Eichelsee  
 

Sachvortrag:
 
Anhand der Planunterlagen wird das Bauvorhaben im Baugebiet Goldgrube II, welches im Freistellungsverfahren erfolgen soll, vorgestellt. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Das gemeindliche Einvernehmen ist deshalb zu erteilen.
 
Nach der BayBo darf mit dem Bauvorhaben einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen (8.12.20) bei der Gemeinde begonnen werden, deshalb werden wir das Einvernehmen am 11.1.20 rein formell nachholen.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat stellt fest, dass gemeindliche Belange nicht negativ berührt sind. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 


TOP 3.2: Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Rittershausen Fl.Nr. 869/6  
 

Sachvortrag:
 
Es handelt sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Rittershausen. Das BV liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Königshöfer Pfad.  Es werden zwei Befreiungen beantragt.
 
a) Befreiung von der Vollgeschosszahl und der max. Wandhöhe: Es sollen zur Wohnraumgewinnung zwei Vollgeschosse mit einer daraus resultierenden Wandhöhe von 6,10 m entstehen. Der Bebauungsplan schreibt hier 6 m vor.
 
b) Befreiung den unbeheizten Wintergarten aufgrund Sonneneinstrahlung in dem im Bebauungsplan vorgesehen Bereich für die Garage rechter Hand errichten zu dürfen.
 
Es soll ein Hinweis an den Bauherren bezüglich der Abstandsfläche erfolgen.

Beschluss:
 
Da die Nachbarunterschriften vorliegen, somit Einverständnis besteht, sich das BV in die nähere Umgebung einfügt und wir die Innenverdichtung begrüßen, raten wir an das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Nachbarunterschrift als Gemeinde zu leisten.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 


TOP 3.3: Bauantrag: Erweiterung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Acholshausen, Fl.Nr. 115  
 

Nachdem der TOP nicht im Vorfeld auf der Ladung war, fragt der Bürgermeister das Gremium, ob der Punkt nachträglich aufgenommen werden kann. Nachdem kein Widerspruch seitens des Gremiums vorgebracht wird, wird der TOP nachträglich aufgenommen.
Sachvortrag:
 
Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich bei dem eine bestehende Halle um 25 m erweitert und mit Photovoltaik versehen werden soll. Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat stellt fest, dass gemeindliche Belange nicht negativ berührt sind und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
2
 

 


TOP 4.: Regionalbudget 2021 – Projektanregungen  
 

Sachvortrag:
 
In der letzten Sitzung informierte der Bürgermeister, dass das Regionalbudget neu aufgelegt werden soll und bis zum 15.02.2021 Vorschläge eingereicht werden können.
 
Mögliche Ideen:
-        Spielplatz an der Arche Noah
-        Toilettencontainer am Alten Bahnhof
-        Sanierung der Toilette am Abenteuerspielplatz (Herr Düchs)
-        Sanierung des Kneipp-Brunnens (Herr Höfner)
-        Liegen am Mühlbachweiher (Frau Schmidt)
 
Nach eingehender Diskussion entscheidet der Gemeinderat, dass die Gemeinde Antragsteller des Kleinprojekts "Liegen am Mühlbachweiher" sein soll. Der Verein Arche Noah wird einen Antrag auf die Errichtung eines Spielplatzes an der Arche Noah stellen. Zur Betreuung der beiden Projekte soll Bernhard Nagl angefragt werden.
 

Beschluss:
 
Die Gemeinde Gaukönigshofen stellt einen Förderantrag für die Liegen am Mühlbachweiher. Sollte für das Gemeindegebiet nur ein Antrag berücksichtigt werden können, so zieht die Gemeinde ihren Antrag zurück und lässt der Arche Noah den Vorrang zur Verwirklichung ihres Projektes.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
 

 


TOP 5.: Sonstiges, Wünsche und Anträge  
 

 
 
 


TOP 5.1: Leitfaden für den Kulturweg  
 

Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat wünscht sich die Erstellung eines Leitfadens. Eine entsprechende Rückmeldung wird an den Archivar gegeben. Herr Kempf erklärt sich bereit in der Sitzung im März 2021 einen Vortrag über den europäischen Kulturweg zu halten. Bis dahin überlegt sich jeder Gemeinderat mögliche Wanderwege in den jeweiligen Ortsteilen, die dann ausgewiesen werden könnten.

 
 








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Gemeinde Gaukönigshofen
Hauptstrasse 16, 97253 Gaukönigshofen
Tel.: 09337 9719-0
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
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