1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gaukönigshofen (Kostensatzung)
Sachvortrag:
Die Verwaltungskosten für Zwischenzähler dürfen nicht in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung festgesetzt werden.
Beschluss:
Folgende Satzung wird beschlossen:
1. Änderungssatzung Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gaukönigshofen
Die Gemeinde Gaukönigshofen erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung zur Änderung der Kostensatzung:
§ 1
In der Tarifgruppe 76 wird die Tarif-Nr. 766 hinzugefügt mit folgendem Wortlaut:
Zulassung und Ablesung eines Zwischenzählers (z. B. Gießwasserzähler): 5,00 Euro je (Abrechnungs-)Jahr.
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