Stellungnahme des Kreisheimatpflegers vom 15.02.2023
Sachvortrag:
In dem genannten Bereich sind keine Bodendenkmäler bekannt.
Die Siedlung frühgeschichtlicher Zeitrechnung (D-6-6326-0152) südlich davon, wird auch in den nachfolgenden Änderungen bis 09.01.2023 nicht berührt.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Nähe zu dem benachbarten Bodendenkmal ist dennoch eine denkmalrechtliche Erlaubnis für jegliche Bodeneingriffe erforderlich. Die Erlaubnis für das Grundstück wurde bereits erteilt und Sondierungen haben stattgefunden. Alle Arbeiten finden in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege statt, sodass Beeinträchtigungen des Bodendenkmals ausgeschlossen werden können.
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