Der Beschluss des Gemeinderats vom 18.02.2019 enthält lediglich die Vermessung des Kanalnetzes, dessen Überführung in den GIS-Datenbestand sowie eingehende Sichtprüfungen im Netz. Die Erstellung eines EDV-gestützten Kanalkatasters selbst wurde jedoch nicht beschlossen. Das EDV-gestützte Kanalkataster ist eine Datenbank, in die sämtliche Informationen über Bestand und Zustand des Kanalnetzes eingepflegt werden. Diese Datenbank ist der eigentliche Fördergegenstand des Sonderprogramms "Kanalkataster".
Damit der Zuwendungsantrag weiterbearbeitet werden kann, ist daher noch ein Beschluss des Gemeinderats nachzureichen, mit der die Erstellung des EDV-gestützten Kanalkatasters beschlossen wird. Der Mindestumfang richtet sich nach der Nr. 3 des Sonderprogramms.
Gefördert wird die erstmalige Erstellung einer EDV-gestützten Kanaldatenbank mit pauschal 1,00 € je Meter Kanallänge. Im Gemeindegebiet gibt es Kanäle mit einer Gesamtlänge von 10,25 km.
Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines EDV-gestützten Kanalkatasters für das komplette öffentliche Kanalnetz einschließlich Ortsteile (Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle sowie die öffentlichen Teile der Grundstücksanschlüsse). Das Abwasserkataster muss den Anforderungen und dem Mindestumfang des Art. 54 Satz 3 Nr. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) entsprechen.
Das Kanalnetz ist zu vermessen, zu inspizieren und die Daten über den Bestand sowie Zustand sind in das Kanalkataster einzupflegen.
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |