Die Gemeinde Gaukönigshofen gratuliert Bürgern zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen. Hierzu werden die Daten aus dem Einwohnermelderegister herangezogen. Hierfür gibt es auch im Bundesmeldegesetz (BMG) Regelungen. Hier ist aber z. B. eine Gratulation zur Geburt nicht vorgesehen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht dürfen die Meldeamtsdaten nur für die im Meldegesetz genannten Alters- und Ehejubiläen herangezogen werden. Da es aber gängige Praxis ist und auch für ein funktionierende Dorfgemeinschaft gerade im ländlichen Bereich als notwendig erachtet wird, ist es notwendig eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für Gratulationen außerhalb der Bestimmungen des Melderechts zu schaffen.
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf, als Satzung. Die Satzung, die als Anlage der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses. Die Satzung tritt zum 15.04.2021 in Kraft.